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Wärmezähler Wärmezähler kommen überwiegend in Vorverteilungen als Strang- oder
Bereichszähler zum Einsatz. Aber auch in Niedertemperaturanlagen (z. B.
Fußbodenheizung), in denen Heizkostenverteiler aus technischen Gründen zur Erfassung
nicht geeignet sind, werden für die Verbrauchserfassung Wärmezähler eingesetzt. In
sogenannten 'Einrohranlagen' (Versorgung der Heizkörper durch eine Ringleitung im
Estrich) stellen Wärmezähler die beste Lösung zur Verbrauchserfassung dar.
Wärmezähler bestehen aus zwei Komponenten: Einem Rechenwerk mit den Temperaturfühlern
für Vor- und Rücklauf sowie einem Volumenmessteil (Wasserzähler), der über eine
Impulsleitung die durchlaufende Flüssigkeitsmenge an das Rechenwerk meldet. Das
Volumenmessteil wird stets in den Rücklaufstrang gesetzt, da hier das Temperaturniveau
niedriger ist
Grob unterscheidet man zwei Ausführungsformen:
Kompaktzähler: Hier
bildet das Rechenwerk und das Volumenmessteil eine bauliche Einheit, Der Rücklauffühler
ist meistens bereits integriert, lediglich der Vorlauffühler ist herausgeführt. Diese
Bauart findet sich ausschließlich bei kleinen Zählern für den Wohnungsbereich.
Kompaktzähler gibt es auch in der Ausführung als Messkapselzähler.
Splitzähler: Hier sind
Rechenwerk und Volumenmessteil von einander getrennt. Die Größe des Volumenmessteils
(Nenndurchfluß) richtet sich nach dem zu messenden Strangquerschnitt, das Rechenwerk kann
für alle Zählergrößen verwendet werden.
Wegen ihrer recht aufwändigen Konstruktion sind insbesondere größere Wärmezähler
recht kostspielig. Wärmezähler unterliegen der Eichpflicht und müssen nach 5 Jahren
einer Nacheichung unterzogen werden.
Da der Zähler hierzu ausgebaut und zur Eichstelle eingeschickt werden muß, entsteht ein
recht hoher Montageaufwand. Deshalb ist es insbesondere für kleinere Geräte
wirtschaftlicher, gleich einen neuen Zähler einzubauen. Darüberhinaus übernehmen viele
Hersteller keine Garantie für die einwandfreie Funktion über mehr als eine Eichperiode. |