| Novelle Heizkostenverordnung v. 2. 12. 08
(download) Die Neufassung der Heizkostenverordnung hat einige Änderungen mit sich gebracht. Die wichtigsten möchten wir hier noch einmal herausstellen: Abrechnungsmaßstab § 7 Abs 1 |
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| Informationen zu §35a EStG Haushaltsnahe Dienstleistungen Auch in diesem Jahr häufen sich die Anfragen, warum die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar suind. Hierzu finden Sie in den nachfolgenden Links einige Informationen Fachvereinigung Heizkostenverteiler und Wärmeabrechnung e.V. (FHW) Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Warmwasserkosten e.V. (ARGE) Informationen zum Energieausweis Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Fristen für den Energieausweis Gewerbeobjekte (Nichtwohngebäude) Energie- und Wärmebedarfsausweise die den vor dem 1.
Oktober 2007 geltenden Fassungen der Energieeinsparsparverordnung entsprechen, behalten
ihre Gültigkeit. Diese beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Dies gilt auch für
Wärmebedarfsausweise gemäß § 12 der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994. Der Gesetzgeber hat jedoch für einen befristeten Zeitraum eine Wahlmöglichkeit zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis zugelassen. Diese Übergangsvorschrift gilt bis zum 30.09.08. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen für alle Gebäude verbrauchsorientierte Ausweise ausgestellt werden.
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