| Funkanlagen
Die turnusmäßige Ablesung der Erfassungsgeräte stellt
für die Wärmedienste zunehmend ein logistisches und personelles Problem dar: Die stetige
Zunahme der Kalenderjahresabrechnungen führt dazu, dass auch die Anzahl der zum 31.12.
abzulesenden Geräte ständig zunimmt. Erschwerend hinzu kommt die Zahl der Single- und
Doppelverdiener-Haushalte, die in vielen Fällen eine weite Anfahrt zu ihrem Arbeitsplatz
haben und von daher nur für die Anwesenheit zur Ablesung einen Urlaubstag 'vergeuden'
müssen.
Das führte zu der Situation, dass die Ableser mittlerweile viele Objekte mehrfach
anfahren müssen, um alle Wohnungen zu belaufen, und daher einen entsprechend höheren
Zeitaufwand für die Ablesungen einrechnen müssen.
In dieser Situation stellte die Funktechnik eine sehr
elegante Lösung des Problems dar.
Funktionsweise
Alle im Haus befindlichen Geräte zur Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler,
Wasser- und Wärmezähler sowie Stromzähler usw.) sind mit einem Funkmodul ausgestattet.
Gleichzeitig sind in den Treppenhäusern sogenannte Funksammler angebracht. Die Funkmodule
der Erfassungsgeräte setzen mehrmals täglich ein sogenanntes 'Funkprotokoll' mit
Ablesewerten und Gerätedaten sowie der Gerätenummer ab. Dies wird in den Funksammlern
empfangen, ausgewertet und unter der jeweiligen Gerätenummer abgespeichert. Zur
Monatsanfang werden die aktuellsten Funkprotokolle dann im Funksammler in einen
sogenannten 'Monatsspeicher' übertragen. Jeder Funksammler verfügt über 18
Monatsspeicher. Dadurch werden Zwischenablesungen (z. B. bei Nutzerwechsel) überflüssig,
da bereits ein Ablesewert für jeden Monat der vergangenen 18 Monate vorhanden ist.
Besonderheiten
Die Funksammler können miteinander vernetzt werden, so dass alle Ablesewerte in allen
Sammlern abgespeichert sind. Das vereinfacht später die Ablesung und stellt eine
zusätzliche Datensicherheit dar.
Alle Komponenten werden über interne Batterien mit elektrischer Energie versorgt,
es müssen also keinerlei Leitungen verlegt werden.
Ablesung
Die Ablesung erfolgt dann aus den Funksammlern. Da diese Geräte nicht nur
empfangen, sondern auch senden können (bidirektionale Verbindung), kann man sie über ein
spezielles Radiomodul in Verbindung mit einem Laptop von außerhalb des Hauses ansprechen
und die Übertragung der gespeicherten Daten auslösen. Die Daten werden dann vom
Radiomodul empfangen und auf den angeschlossenen Laptop übertragen.
Eine andere Möglichkeit der Ablesung besteht darin, einen
der Funksammler mit einem sogenannten 'GSM-Modem' auszustatten. Dies funktioniert ähnlich
wie ein Handy und kann von jedem beliebigen Ort aus angerufen und zur Datenübertragung
aufgefordert werden. Dazu benötigt man ein Handy, das mit einer Schnittstelle zum
Computer ausgestattet ist. Die Daten werden dann 'per Telefon' übertragen und im
angeschlossenen Computer abgespeichert. Diese Lösung ist auf Grund der höheren
Gerätekosten jedoch nur sinnvoll, wenn man die Anlage häufiger auslesen möchte, oder
wenn es sich um ein großes Objekt handelt. Darüber hinaus benötigt der Sammler mit
einem GSM-Modem einen Netzanschluß.
Datensicherheit
Die Funksammler werden durch Passwörter gegen unbefugtes Auslesen geschützt.
Darüber hinaus hinterlegen wir keinerlei Zusatzinformationen (Wohnungsnummern,
Lagebezeichnungen oder Namen), so dass beim Auslesen nur die Gerätestände und -nummern
ohne Bezug zu den Nutzeinheiten übertragen werden. Die Zuordnung erfolgt erst später bei
uns im Hause.
Strahlenbelastung
Die Strahlenbelastung der Anlagen ist sehr gering. Die Sendeleistung der
Erfassungsgeräte beträgt 20 mW, das ist etwa 1% der Energie, die von einem Handy
abgegeben wird. Darüber hinaus setzen die Erfassungsgeräte ihre Funkprotokolle nur alle
paar Stunden ab, die Übertragungszeit beträgt jeweils nur einen Sekundenbruchteil.
Die Energiedichte von Funksignalen nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Da man
- im Gegensatz zu einem Handy - weder den Heizkostenverteiler, noch den funkenden
Wasserzähler direkt am Ohr hat, ist die tatsächliche Belastung für den Organismus noch
einmal um ein Vielfaches geringer - praktisch nicht mehr nachweisbar. |