Wem dient die verbrauchsabhängige Abrechnung?
Die verbrauchsabhängige Heizkostenerfassung und -verteilung wurde vom
Gesetzgeber eingeführt, weil die früher gängige Praxis, Heizkosten nach der Größe
einer Wohnung oder der Personenzahl zu verteilen, die Heizgewohnheiten der Mieter in
keiner Weise berücksichtigte und somit auch zu erheblichen Ungerechtigkeiten bei deren
Umlage führte. Außerdem führte der Schock der ersten Energiekriese in den 70er Jahren
zu der Überlegung, den Verbrauchern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben, indem man
die Möglichkeit bietet, die individuellen Heizgewohnheiten zu erfassen.
Dies führte zur Schaffung der Heizkostenverordnung (HKVO). Nachdem es Anfangs einige
Unsicherheiten und Diskussionen wegen der technischen Durchführung gab, erarbeiteten
unter anderem die Unternehmen der 'Fachvereinigung der Heizkostenabrechner' (zu deren
Gründungsmitgliedern die Fa. BEYER IBIA gehört) gemeinsame Richtlinien, die letztendlich
in ein neues DIN-Regelwerk einflossen. Dadurch wurde sichergestellt, daß nicht nur die
zur Erfassung verwendete Ausstattung, sondern auch die Verfahren zur Verteilung und
Abrechnung einheitlich geregelt sind. Tatsächlich ist seit Einführung der
Heizkostenverordnung der Verbrauch an Heizenergie deutlich zurückgegeangen.
Wann müssen Heizkosten verteilt und abgerechnet werden?
Der Gesetzgeber schreibt in der HKVO die Pflicht zur verbrauchsabhängigen
Heizkostenverteilung für alle Gebäude vor, in denen mehr als eine Wohnung vermietet ist.
Grundsätzliche Überlegungen
Bei der Ausstattungspflicht gemäß HKVO stellt sich zunächst die Frage, welche
Möglichkeiten sich hinsichtlich der Geräte und der Abrechnungsmodalitäten bieten.
Erfassen und Abrechnen in Eigenregie
Der erste Gedanke - gerade bei kleinen Liegenschaften mit einer überschaubaren
Wohnungssituation - ist: "Ich rechne selbst ab, da kann ich Geld und Ärger
sparen!".
So weit - so gut, aber schauen wir doch einmal, welche Voraussetzungen dazu erfüllt
werden müssen:
1. Es müssen DIN-zugelassene Erfassungsgeräte erworben werden (einschl. Montagezubehör)
2. Die Geräte müssen nach den Vorschriften der DIN an den Heizkörpern montiert werden.
3. Der 'Bewertungsfaktor' für die jedes Erfassungsgerät muß ermittelt werden.
4. Die Heizkostenabrechnung muß in Form und Rechengang der DIN und der HKVO entsprechen.
Sind alle dieser Hürden genommen, so steht zu befürchten, daß die Mieter die fachliche
Kompetenz des Eigentümers und damit die gesamte Abrechnung anzweifeln. Der Ärger ist
also vorprogrammiert. Bei berechtigten Reklamationen hat der Mieter darüber hinaus das
Recht, die Heizkostenabrechnung um 15% zu kürzen
Warum Wärmedienst?
BEYER GMBH & CO IBIA als Wärmedienstunternehmen nimmt Ihnen alle
Überlegungen und Probleme ab. Wir sind seit über 40 Jahren auf dem Gebiet der
Heizkostenverteilung und - abrechnung tätig und bieten Ihnen das erforderliche Wissen und
reiche Erfahrungen im Umgang mit allen damit verbundenen Problemen.
Wir übernehmen alle Tätigkeiten von der Ausstattung über die Erfassung bis zur
Abrechnung und beraten Sie über vielfältige Möglichkeiten, dabei Kosten zu sparen.
Selbstverständlich erstellen wir auf Wunsch auch die Hausnebenkostenabrechnung.